Die Ausbildung zum Naturheilpraktiker oder zur Naturheilpraktikerin mit eidg. Diplom führt zu einem Tertiärabschluss des Berufsbildungssystems. Voraussetzung für das Studium ist deshalb ein Abschluss auf SEK II-Niveau, also ein Eidg. Fähigkeitszeugnis, Matur oder ein gleichwertiger Abschluss. Häufig wird dieser Beruf auch als Zweitberuf gewählt. Wer diesen Beruf erlernen will, sollte zudem über folgende Voraussetzungen verfügen:
Die Ausbildung zur Naturheilpraktikerin, zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom basiert auf einer modularisierten Struktur mit einer Abschlussprüfung, der Höheren Fachprüfung. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen Sie sieben Modulabschlüsse bestehen - entweder über den Besuch und erfolgreichen Abschluss der entsprechenden Module oder über das Gleichwertigkeitsverfahren.
Die sieben Modulabschlüsse sind:
Die Bildungsanbieter können die Ausbildung zu den Modulabschlüsse in einer klar modularisierten Form oder in einer Lehrgangsform anbieten. Sie müssen jedoch ihre Institution und die Module durch die Qualitätssicherungskommission AM akkreditieren lassen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Mindestanforderungen der OdA AM und weist die Qualität gegenüber Ihnen als den Kunden aus.