Tarif 590

Was mache ich bei Fragen zum Tarif 590?

Lesen Sie zuerst aufmerksam diese Webseite und studieren Sie die folgenden Dokumente:

Was ist der Tarif 590?

Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist in der ganzen Schweiz gültig. Der Tarif ist im Rechnungsformular integriert. Er kann auch bei der SASIS heruntergeladen werden Start » Zentrales Vertragsregister (ZVR) » Tarife.

Ab wann ist der Tarif 590 gültig?

Ab 1. Januar 2018 ist die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 verbindlich. Das bedeutet, dass Sie auf Ihrer Abrechnung nur noch Tarifpositionen des Tarifs 590 aufführen dürfen.

Welches Rechnungsformular kann oder muss ich verwenden?

Ab 1. April 2018 ist die Verwendung des einheitlichen Rechnungsformulars obligatorisch und ab 1. Januar 2022 werden von den Krankenversicherern nur noch Rechnungen/Rückforderungen akzeptiert, die dem aktuellen Rechnungsstandard entsprechen. Dies ist nur durch die Nutzung einer professionellen Software-Lösung möglich.

PDF-Rechnungsformular: Aufhebung per Ende 2021

Das Rechnungsformular als PDF-Version konnte bis Ende 2021 benutzt werden, soweit die verwendeten Tarifpositionen noch ihre Gültigkeit hatten und die technischen Sicherheitsmerkmale (insbesondere der 2D-Matrixcode) funktionierten. Das Versichererteam Komplementärmedizin und die CAMsuisse empfahlen bereits vor Jahren allen Therapeutinnen und Therapeuten den Umstieg auf eine professionelle Software, die den aktuellen Anforderungen entspricht. Es stehen auch kostenlose Versionen zur Verfügung.

Software-Lösung

Etliche Software-Hersteller bieten für Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker passende Lösungen an – von der einfachen Variante («Basis») mit nur den notwendigen Funktionalitäten für die Rechnungsstellung bis zum ausgereiften Produkt («Profi»). Sie soll Ihnen die Auswahl erleichtern. Fragen Sie auch bei Ihrem Berufs- oder Fachverband nach Empfehlungen. Die OdA AM gibt keine Empfehlungen ab.

Wie rechne ich als Naturheilpraktiker*in ab?

Als Naturheilpraktiker*in können Sie Ihre Abrechnung auf wenige Tarifpositionen beschränken. Dabei macht es jedoch einen Unterschied, ob Sie bereits das eidgenössische Diplom haben oder nicht. Die Tarifpositionen für Naturheilpraktiker*innen mit eidg. Diplom finden Sie hier, für diejenigen ohne eidg. Diplom hier.

Wo finde ich weitere Informationen?

Lesen Sie aufmerksam die Dokumente Rundschreiben, Wegleitung und FAQ – Fragen und Antworten.
Zu technischen Fragen kontaktieren Sie den Anbieter Ihrer Software-Lösung.
Zu inhaltlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Berufs- oder Fachverband.

Allgemeine Fragen zur Verwendung des Rechnungsformulars

Allgemeine Fragen zur Verwendung des Rechnungsformulars richten Sie bitte direkt an die Versicherer Helsana oder Swica (Kontaktdaten siehe unten). Bei Fragen zu spezifischen Leistungen oder Vergütungen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Versicherer der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin:

Assura:
alternativmedizin(at)assura(dot)ch

Concordia:
therapeuten(at)concordia(dot)ch

CSS deutsch:
info.therapeuten(at)css(dot)ch

CSS italienisch:
info.terapisti(at)css(dot)ch

Groupe Mutuel:
leistungen(at)groupemutuel(dot)ch

Helsana:
komplementaer.rechnung(at)helsana(dot)ch

ÖKK:
info(at)oekk(dot)ch

Sanitas:
info(at)sanitas(dot)com oder
https://www.sanitas.com/de/index/kontakt/kontaktformulare/kontaktformular.html

Sympany:
service(at)sympany(dot)ch

Swica:
therapeuten(at)swica(dot)ch

Visana:
therapeutenliste(at)visana(dot)ch