Die Höhere Fachprüfung ist ein Tertiärabschluss des Berufsbildungssystems.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein von der Direktion des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und vom Präsidium der Qualitätssicherungskommission unterzeichnetes Diplom.
Wer das Diplom erlangt hat, ist berechtigt, sich mit folgendem Titel zu bezeichnen und diesen öffentlich zu führen:
Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom
Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom
in
Prüfungsordnung 15.09.20 (gültig bis HFP Oktober 2021)
Prüfungsordnung 15.10.21 (gültig ab HFP April 2022)